Logo d'Ouffenhoff
  • Romantisch und persönlich
  • Direkt an der Maas
  • Authentisch und zeitgemäß
  • 9,8 Zoover
  • Wohlfühlgarantie
  • Unterkunft
    • Farm Cottages (2 – 7 Menschen)
    • Gruppenunterkünfte (8 – 20 Menschen)
    • Geschäftsbedingungen
  • Umgebung
    • Brauereien & Destillerien
    • Outdoor Aktivitäten
    • Kultur – Theater
    • Essen & Trinken
    • Golf
    • Kids
    • Natur & Bauernhof
    • Kreuzfahrten
    • Shopping
    • Gärten
    • Ausflüge
    • Radfahren & Wanderen
    • Wellness
    • Swimming – Fishing
  • News
  • Uber uns
    • Kontakt
9,8
50 beoordelingen
Menu Sluiten
  • +31 (0)77 477 2583
  • Laat een bericht achter

Geschäftsbedingungen

Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen wird verstanden unter:

  1. Ferienunterkunft: Bauern Hof Cottage, Ferienhaus, XXL Ferienhaus;
  2. Unternehmer: d‘Ouffenhoff;
  3. dem Erholungssuchenden: derjenige, der mit dem Unternehmer den Vertrag in Sachen der Ferienunterkunft schließt;
  4. dem/ den Miterholungssuchenden: die ebenfalls im Vertrag genannte(n) Person(en);
  5. einem Dritten: jede andere Person, die nicht der Erholung suchende und/ oder sein Miterholungssuchender/ einer seiner Miterholungssuchenden ist;
  6. vereinbartem Preis: der Betrag, der für die Benutzung der Ferienunterkunft bezahlt wird; hierbei ist anhand einer Preisliste anzugeben, was nicht im Preis inbegriffen ist;
  7. Kosten: alle mit dem Betrieb des Erholungszentrums zusammenhängenden Kosten des Unternehmers;
  8. Informationen: schriftliche/ elektronische Daten über die Benutzung der Ferienunterkunft, die Einrichtungen und die Regeln in Bezug auf den Aufenthalt;
  9. Konfliktkommission: Konfliktkommission Freizeit und Erholung in den Haag, gebildet von ANWB/ Verbraucherverband;
  10. Annullierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Erholungssuchenden, und zwar vor dem Anfangsdatum des Aufenthalts.
  11. ein Konflikt: wenn eine beim d‘Ouffenhoff eingereichte Be­schwerde des Urlaubers nicht zur Zufriedenheit der Parteien gelöst wurde.

Artikel 2: Inhalt des Vertrags

  1. d‘Ouffenhoff stellt dem Erholungssuchenden zu Erholungszwecken, also nicht für permanente Bewohnung, eine Ferienunterkunft der vereinbarten Art oder des vereinbarten Typs zur Verfügung, und zwar für den vereinbarten Zeitraum und zu dem vereinbarten Preis.
  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Erholungssuchenden die schriftlichen Informationen, aufgrund deren der Vertrag unter anderem geschlossen wird, im Voraus auszuhändigen. Der Unternehmer hat den Erholungssuchenden von Änderungen dieser Informationen immer rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  2. Wenn die Informationen erheblich von den beim Eingehen des Vertrags erteilten Informationen abweichen, ist der Erholungssuchende berechtigt, den Vertrag ohne Kosten rückgängig zu machen.
  3. Der Erholungssuchende ist verpflichtet, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass ein Miterholungssuchender/ Miterholungssuchende und/ oder ein Dritter/ Dritte, der bzw. die ihn besucht/ besuchen und/ oder sich bei ihm aufhält bzw. aufhalten, den Vertrag und die Regeln in den dazugehörigen Informationen einhalten.

Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrags.

Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass dazu eine Kündigung erforderlich ist.

Artikel 4: Preis und Preis Änderung

  1. Der Preis wird auf der Grundlage der in diesem Moment geltenden Tarife vereinbart, die der Unternehmer festgesetzt hat.
  2. Wenn nach Festsetzung des vereinbarten Preises durch eine zusätzliche Belastung seitens des Unternehmers infolge einer Änderung der Lasten und/ oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Erholungssuchenden beziehen, extra Kosten entstehen, können diese auch nach Abschluss des Vertrags an den Erholungssuchenden weitergegeben werden.

Artikel 5: Bezahlung

  1. Der Erholungssuchende hat die Zahlungen in Euros zu leisten, es sei denn, dass etwas anderes vereinbart worden ist, und zwar unter Einhaltung der vereinbarten Fristen.
  2. Wenn der Erholungssuchende trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seine Zahlungsverpflichtung binnen einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und zwar unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  3. Wenn der Unternehmer am Ankunftstag nicht im Besitz des gesamten geschuldeten Betrags ist, ist er berechtigt, dem Erholungssuchenden den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechtes des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  4. Die dem Unternehmer mit Recht entstandenen außergerichtlich­en Kosten nach einer In Verzug Setzung gehen zu Lasten des Erholungssuchenden. Wenn der Gesamtbetrag nicht rechtzei­tig bezahlt worden ist, wird nach schriftlicher Zahlungforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz auf den noch ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.

Artikel 6: Annullierung

  1. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt:
    ­ bei Annullierung ein Jahr vor dem Anfangsdatum oder früher: 10% des vereinbarten Preises;
    ­
  2. bei Annullierung zwischen zwölf und Zechs Monaten vor dem Anfangsdatum: 30% des vereinbarten Preises;
    ­
  3. bei Annullierung zwischen Zechs Monaten und Vier einem Monat vor dem Anfangsdatum: 70% des vereinbarten Preises;
    ­
  4. bei Annullierung innerhalb Vier Monaten und Zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 80% des vereinbarten Preises;
    ­
  5. bei Annullierung innerhalb Zwei Monaten bis zum am Tag des Anfangsdatums: 95% des vereinbarten Preises.
  6. Bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des vereinbarten Preises.

Die Entschädigung ist proportional abzüglich der Verwaltungskosten rückzuerstatten, wenn der Platz von einem Dritten auf Empfehlung des Erholungssuchenden und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitabschnitt oder einen Teil dieses Zeitabschnitts reserviert wird.

Artikel 7: Benutzung durch Dritte

  1. Benutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur erlaubt, wenn d‘Ouffenhoff dazu schriftlich seine Zustimmung gegeben hat.
  2. Die Zustimmung kann unter bestimmten Bedingungen gegeben werden, die ­ wenn dies der Fall ist ­ im Voraus schriftlich festzulegen sind.

Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Erholungssuchenden

Der Erholungssuchende hat den vollständigen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum zu bezahlen.

Artikel 9: Zwischenzeitliche Beendigung durch d‘Ouffenhoff und Räumung bei einer schuldhaften Nicht- oder Schlechterfüllung und/ oder einer unerlaubten Handlung

  1. d‘Ouffenhoff kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen:
    1. wenn der Erholungssuchende, der/ die Miterholungssuchende(n) und/ oder ein Dritter/ Dritte die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln in den dazugehörigen Informationen und/ oder die staatlichen Vorschriften, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt/ erfüllen bzw. einhält/ einhalten, und zwar in solchem Maße, dass d‘Ouffenhoff billigerweise nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
    2. wenn der Erholungssuchende, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, d‘Ouffenhoff und/ oder Miterholungssuchende belästigt, oder die gute Atmosphäre auf dem Gelände oder in der direkten Umgebung des Geländes vergiftet;
    3. wenn der Erholungssuchende, trotz vorheriger schriftlicher Warnung, durch die Weise, in der er die Ferienunterkunft benutzt, die Bestimmung des Geländes missachtet.
  2. Wenn d‘Ouffenhoff eine zwischenzeitliche Kündigung und Räumung wünscht, hat er dies den Erholungssuchenden durch persönlich ausgehändigten Brief wissen zu lassen. In diesem Brief hat er den Erholungssuchenden auf die Möglichkeit hinzuweisen, die Streitigkeit der Konfliktkommission vorzulegen. Weiter hat er dem Erholungssuchenden mitzuteilen, welche Frist, die in Artikel 13 Absatz 3 beschrieben wird, dabei einzuhalten ist. Die schriftliche Warnung kann in dringenden Fällen unterlassen werden.
  3. Nach Kündigung hat der Erholungssuchende dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft geräumt ist und das Gelände möglichst bald, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden, verlassen ist.
  4. Der Erholungssuchende bleibt im Prinzip verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu bezahlen.

Artikel 10: Gesetzgebung und Regeln

  1. Der Erholungssuchende hat jederzeit dafür zu sorgen, dass die Ferienunterkunft, sowohl in­ als auch extern, alle Umwelt­ und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die behördlicherseits an die Ferienunterkunft gestellt werden (können).
  2. Der Erholungssuchende ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einzuhalten. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass ein Miterholungssuchender/ Miterholungssuchende und/ oder ein Dritter/ Dritte, der/ die ihn besucht/ besuchen und/ oder sich bei ihm aufhält/ aufhalten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften genau einhält/ einhalten.

Artikel 11: Instandhaltung und Anlage

  1. d‘Ouffenhoff ist verpflichtet, das Freizeit Gelände und die zentralen Einrichtungen gut instand zu halten.
  2. Der Erholungssuchende ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Zustand der Ferienunterkunft und der direkten Umgebung während der Laufzeit des Vertrags nicht geändert wird.
  3. Dem Erholungssuchenden, dem/ den Miterholungssuchenden und/ oder (dem) Dritten ist es nicht erlaubt, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu schlagen, Sträucher zu stutzen oder eine andere, ähnliche Aktivität auszuführen.

Artikel 12: Haftung

  1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für anderen Schaden als Personenschaden und Schaden mit tödlichem Ausgang beschränkt sich auf einen Höchstbetrag von 455.000,00 pro Vorfall. Der Unternehmer ist verpflichtet, sich dagegen zu versichern.
  2. Der Unternehmer ist nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Schaden auf seinem Gelände haftbar, es sei denn, dass dies die Folge von Mängeln ist, die dem Unternehmer anzurechnen sind.
  3. Der Unternehmer ist nicht für Folgen extremer Wetter Verhältnisse oder andere Formen höherer Gewalt haftbar.
  4. Der Unternehmer ist für Störungen in den Versorgungs Einrichtungen haftbar, es sei denn, dass es sich um höhere Gewalt handelt.
  5. Der Erholungssuchende haftet d‘Ouffenhoff gegenüber für Schaden, der durch das Verrichten oder Unterlassen von Handlungen durch ihn selber, den/ die Miterholungssuchenden und/ oder den/ die Dritten verursacht wurde, soweit es sich um Schaden handelt, der dem Erholungssuchenden, dem/ den Miterholungssuchenden und/ oder dem/ den Dritten angerechnet werden kann.
  6. d‘Ouffenhoff ist verpflichtet, passende Maßnahmen zu treffen, nachdem ihm der Erholungssuchende gemeldet hat, dass andere Erholungssuchende ihn belästigt haben.

Artikel 13: Konfliktregelung

  1. Für den Urlauber und den Unternehmer sind die Urteile der Konfliktkommission bindend.
  2. Auf alle Konflikte in Bezug auf den Vertrag ist das niederländische Recht anwendbar. Ausschließlich die Konfliktkommission oder ein niederländisches Gericht ist befugt, diese Konflikte zur Kenntnis zu nehmen.
  3. Im Falle eines Konfliktes, der die Ausführung dieses Vertrages betrifft, muss der Konflikt spätestens 12 Monate nach dem Datum, an dem der Urlauber die Beschwerde beim d’Ouffenhoff eingereicht hat, schriftlich oder in einer anderen von der Konfliktkommission zu bestimmenden Form bei dieser anhängig gemacht werden. Wenn der Unternehmer einen Konflikt bei der Konfliktkommission anhängig machen will, muss er den Urlauber auffordern, sich innerhalb von fünf Wochen zu äußern, ob er vor der Konfliktkommission erscheinen möchte oder nicht. Der Unternehmer muss dabei ankündigen, dass er sich nach dem Verstreichen der oben genannten Frist frei achtet, den Konflikt vor Gericht anhängig zu machen. An den Stellen, an denen die Bedingungen von Konfliktkommission sprechen, kann ein Konflikt dem Richter vorgelegt werden. Wenn der Urlauber den Konflikt der Konfliktkommission vorgelegt hat, ist der Unternehmer an diese Entscheidung gebunden.
  4. Für die Behandlung von Konflikten wird auf die Geschäftsordnung Kon­fliktkommission Freizeit und Erholung (Reglement Geschillencommissie Recreatie) hingewiesen. Die Konfliktkommission ist nicht befugt, einen Konflikt zu behandeln, die sich auf Krankheit, Körperverletzung, Tod oder auf die Nichtzahlung einer Rechnung, der keine materielle Klage zugrunde liegt, bezieht.
  5. Für die Behandlung eines Konflikts ist eine Gebühr zu bezahlen.

Teilen mit:

  • Klick, um dies einem Freund per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um auf Pinterest zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)

Wir sind Bart & Liesbeth

Willkommen bei d'Ouffenhoff. Möchten Sie mehr über die Geschichte d'Ouffenhoff und über uns erfahren?

Weiterlesen

Stilvolle Ferienhäuser im Landhausstil für kleine und große Gruppen

Am Ufer der Maas liegt im gemütlichen Burgdorf Baarlo das großflächige denkmalgeschützte Landgut d'Ouffenhoff: Das Carrré-Landgut stammt aus dem 17. Jahrhundert und wurde zu einem einzigartigen kleinen Feriendomizil umgebaut. Unsere Liebe zur Geschichte und zur Umgebung steckt in jedem Detail. Wir finden es eine Ehre, unseren Gästen die Schönheit des historische Landlebens zu zeigen. Genießen Sie ein außergewöhnliches und exklusives Urlaubsvergnügen und pure Erholung in einem unserer Cottages, Bed & Breakfast Zimmern oder in einer Gruppenunterkunft.

Ferienhaus-Landgut d'Ouffenhoff

Wohltuende Ruhe, ein romantischer Innenhof, exklusives Landleben-Gefühl und jahrhundertealte Tradition treffen bei d`Ouffenhoff aufeinander. Unter den authentischen Balken der Zehntscheune und in den modern und zeitgemäß eingerichteten Landhäusern genießen Sie Privatsphäre in traumhafter Umgebung. Der d`Ouffenhoff ist ein kleines Paradies mit höchster Gastfreundschaft.

Adresse
De Berckt 12
5991 PD Baarlo (Limburg)

Anfahrt

Kontakt
+31 (0)77 477 2583
info@douffenhoff.com

  • E-Mail
  • Facebook
  • RSS

Copyright © 2022 · Erfgoedlogies d'Ouffenhoff · Realisierung: Van der Aa media

loading Abbrechen
Beitrag nicht abgeschickt - E-Mail Adresse kontrollieren!
E-Mail-Überprüfung fehlgeschlagen, bitte versuche es noch einmal
Ihr Blog kann leider keine Beiträge per E-Mail teilen.